Hallo an alle Ju(n)kies !
Wenn das Wetter passt bin ich am 21.08. an der Nordschleife.
Vielleicht hat die/ der ein oder andere auch Lust und es kommt zu einem spontanen Juketreffen am Ring .
Hallo an alle Ju(n)kies !
Wenn das Wetter passt bin ich am 21.08. an der Nordschleife.
Vielleicht hat die/ der ein oder andere auch Lust und es kommt zu einem spontanen Juketreffen am Ring .
Coole Idee, da war ich das letzte mal mit meinem M 3 leider bin ich
1. in Urlaub
2. viel schlimmer, mein RS ist noch gar nicht geliefert
Have fun !!!!!!
Und nicht vergessen ...
auf der Nordschleife gilt die StVO ...
links überholen und 100 km Höchstgeschwindigkeit ...
Versicherungsschutz ???
Wolfgang
Wie kommst Du denn auf 100 km/h Höchstgeschwindigkeit?
Weil die Nordschleife eine öffentliche Straße ist und auf Landstraßen in Deutschland die Höchstgeschwindigkeit 100km/h beträgt, musst dir mal die Bedingungen durchlesen!!!
So steht es in den AGB´s.
ZitatAUSZUG AUS DER StVO § 3 Abs. 1„Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seineGeschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinenpersönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“…
ZitatWährend der Touristenfahrten muss man sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Es darf nicht rechts überholt werden, Sicherheitsabstände sind einzuhalten, es gibt Halteverbote undsogar Geschwindigkeitsbegrenzungen. Nur die Höchstgeschwindigkeit ist aufgehoben, weil die Strecke als 'Kraftfahrstraße' beschildert ist.
Dass es sich um eine öffentliche Landstraße handelt ist nicht richtig.
Nur wenn eine Kraftstraße zwei Fahrbahnen mit einem Mittelstreifen hat gilt dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung ...
da die Nordschleife das nicht hat ... gilt Tempe 100 km/h ...
STVO § § Geschwindigkeit ...
trotzdem viel Spaß auf dem Ring ...
Wolfgang
Stimmt nicht!
ZitatAuf Kraftfahrstraßen gelten die üblichen Tempolimits gemäß § 3 StVO, sofern keine entsprechenden Zeichen eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen. Auf Kraftfahrstraßen, deren Richtungsfahrbahnen baulich voneinander getrennt sind, darf – sofern nicht ein Verkehrszeichen dies beschränkt – wie auf Autobahnen „so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann“. Das gleiche gilt für Kraftfahrstraßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Es handelt sich dort um eine Einbahnstraße die durch die Leitlinien und Begrenzungen markiert ist.
Alles gut. Bin oft genug dort!!
Naja ist ja auch egal, ich kenne es anders bin quasi am Ring groß geworden und diese Diskussionen gab es schon immer, die meisten merken es erst wenn sie einen Unfall hatten und ein Scheiben mit einem Bußgeldbescheid nach Hause kommt und die Versicherung nicht zahlt.
Anders hat auch ein Kumpel seinen Focus RS von der Vollkaskoversicherung bezahlt bekommen weil sie ihm nicht nachweisen konnten das er schneller als 100 gefahren ist, obwohl der RS Schrott war
In diesem Thread geht es ja eigentlich um ein eventuelles, spontanes Treffen
Wer dann fahren will, kann es selbst entscheiden. Sind ja alle schon groß!!