Hallo Ihr Lieben,
ich bin hier neu und seit letzter Woche Mittwoch eine stolze Besitzerin eines Nissan Jukes 1,5 dCi
Nun habe ich gleich eine Frage
Wir haben uns den Juke angeschafft, weil unser altes Auto zu groß wurde und der Nissan Juke einfach genial aussieht. Ich habe mich gleich in ihn verliebt und konnte mich auch dank meiner Tochter gegen einen Venga durchsetzen, den mein Mann ins Auge gefasst hatte.
Der Juke ist ein Re-Import und kommt aus der Schweiz. Lt. Brief wurde er im November 2014 das erste Mal in Deutschland zugelassen bzw. hier registriert. Der Nissan stand dann die ganze Zeit bei einem Opel Händler, wo wir ihn auch letztendlich mit 10 km auf der Uhr gekauft haben. Es ist sozusagen eine Tageszulassung. Nun habe ich mir die Frage nach der Herstellergarantie gestellt und einmal bei einem Nissanhändler nachgebohrt. Der meinte, daß bei dem Juke jedes Jahr, also auch im November 2015, eine Inspektion hätte gemacht werden müssen, obwohl er nur stand und nur 10 km auf der Zähler hatte. Nun ab ins Scheckheft geschaut und siehe da, diese wurde nicht gemacht. Der Opel-Händler meinte, daß es auf die Erstzulassung ankommt und die wäre nunmal hier in Deutschland jetzt mit uns gewesen. Also noch einmal bei Nissan angerufen und die haben mir wieder dieselbe Auskunft gegeben, daß das Auto bei einem Supergau - wie Motorschaden - keine Garantie mehr hätte, weil ja die Inspektion aus 2015 fehlt.
Hat jemand von Euch auch schon einmal so etwas gehabt? Ich habe natürlich nun noch einmal beim Opel-Händler angerufen und der Verkäufer will sich jetzt mit seinem Verkaufsleiter in Verbindung setzen, um die Sache abzuklären, auch weil der Juke ja nun im November 16 wieder hin muss zur Inspektion. Wenn man es mal genau nimmt, dann hätte die regelmäßige Pflege des Scheckhefts gar keinen Sinn, weil ja schon die erste Inspektion fehlt. Oder sehe ich das verkehrt? Ich werde jetzt natürlich die Inspektionen machen, auch weil es ja sein muss. Aber bringen wird es wohl nichts, oder?