Moin,
falls Du den Juke im Autohaus nach Deinen Wünschen bestellt hast, sollte doch eine Bestellung
in schriftlicher Form mit Deiner Unterschrift vorliegen und Du müßtest auch eine Kopie davon bekommen haben.
Wenn aber bei der Bestellung alles nur mündlich abgesprochen wurde, hoffe ich daß Du einen Zeugen dabei hattest.