Es besteht ein gravierender Unterschied (wenn auch nicht für jeden leicht verständlich und einsehbar) zwischen der Pflicht der Autoproduzenten Neuwagen mit Tagfahrlicht auszuliefern und der bislang nicht vorhandenen Pflicht des Fahrers das Tagfahrlicht auch aktivieren zu müssen, diese gibt es bislang nämlich nicht, wie aus meinem vorherigen Beitrag zusehen ist.
Das die Autohersteller bei Motorstart das Tagfahrlicht zwangsweise miteinschalten, ist bislang nicht vorgeschrieben, soll wohl aber sicherstellen, daß der Fahrer daran nicht immer denken muß, es bei Fahrtantritt auch einzuschalten.
Man könnte also beigehen und die Leitung zum Tagfahrlicht durchtrennen oder die Sicherung entfernen, da wie gesagt die Nutzung nicht Pflicht ist.
Wieder mal eine sehr verbraucherunfreundliche und halbherzige Lösung des Ganzen vom Gestzgeber (Bundestag/EU).