"Werkstatt" ist kein geschützter Begriff und das ist insgesamt eine Grauzone.
Nach aktuellen Rechtssprechungen des BGH darf ein Fahrzeugbesitzer generell Wartung und Inspektion von Gebrauchtwagen auch in einer freien Werkstatt durchführen lassen ohne die Garantie zu verlieren.
Wichtig: die Werkstatt muss die Arbeiten fachgerecht nach Herstellervorgaben durchführen. Das sollte auch auf der Rechnung explizit so vermerkt werden!
Trotz allem kann es dann dennoch zu Streitigkeiten zwischen Hersteller und Werkstatt kommen, die quasi auf dem Kopf der Kunden ausgetragen wird. Was "fachgerecht" ist und ob alles nach "Herstellervorgaben" erfolgt ist ist schwer zu beweisen im Nachgang.
Geht da nämlich mal was kaputt versuchen beide Parteien gerne das auf die jeweils andere abzuschieben.
Deshalb lasse ich bspw. alles immer direkt bei meinem Nissan-Händler machen. Ist aber wie gesagt keine Pflicht.