Es kommt natürlich darauf an, wo Du wohnst, Garagenwagen, Kinder, SF - Klassen usw.
Je nach Bundesland schwanken die Tarife. Eine bzw. die beste od. günstigste Versicherung, schwierig???
Was ist mit Deiner Versicherung des 1. Autos, gibts Probleme?
Beiträge von verneree
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Hier kann ich Martin nur beipflichten. Habe auche eine SMD Sofitte eingebaut, die mehr Licht macht als das originale Lämpchen.
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Es freut mich, dass euch der Juke in dieser Farbe so gut gefällt.
In diesem Thread könnt ihr den Juke von allen Seiten in dieser Farbe sehen.
Juke Star Wars -
Hallo,
und nun bin ich fündig geworden (in einem BMW Forum hatte eine Polizist auf den Eintrag im STVZO hingewiesen) und ich denke, dass man ihm glauben kann, zumal es im STVZO so ganz deutlich und auch verständlich ist. Ich füge hier nun den entscheidenden Paragraph STVZO §51 an und markiere das entscheidende rot. Hier steht, dass 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten erlaubt sind.
§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten (1)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlichtund Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nichterforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
Dieser Satz: "Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen." meint im Falle von zusätzlichen Begrenzungsleuchten (TFL / R7), die originalen Begrenzungsleuchten im Scheinwerfer. Das die beim Juke separat ein Stück höher sind... ...naja, aber nicht verboten.
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Hallo Scottyspapa,
es gibt 2 Varianten, wie Tagfahlichter berieben werden dürfen, einmal nach R87 und zum anderen nach R7.
Unter R87 versteht man, dass die TFL bei einschalten der Stand- bzw. der Abblendlichter sofort ausgehen müssen.
Unter R7 versteht man, dass die TFL auch mit Stand- bzw. Abblendlicht betätigt werden dürfen.
Hier muss aber bei der Aktivierung des Abblendlichts die Leistung des TFL gedimmt werden.
Besser nachzulesen ist es auch hier bei: http://de.wikipedia.org/wiki/TagfahrlichtKal El
Was die Standlichter betrifft, steht in Wiki, dass nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden dürfen.
Das ist natürlich sehr schwammig ausgedrückt. Ich denke, dass damit gemeint ist, dass man nicht mehrere Tagfahrlichter-Paare anbringen sollte/dürfe.
Was aber die Deaktivierung des originalen Standlichts betrifft, bin ich weder bei Wiki noch im STVZO schlauer geworden.
Von dieser Regelung bzw. einer Regelung 4 Lampen = PKW / 6 Lampen = LKW habe ich auch nichts gelesen...Naja, der TÜV hat mir die TFL so abgenommen und gut is. Weiß nicht wo Dein dieses Wissen her hat?
Vielleicht kannst Ihn ja das nächste Mal auf seine Aussage nochmal ansprechen und rausbekommen, wo er es her hat... -
Ich habe mich noch für den Mokka interessiert, jedoch waren Preis/Leistung beim Juke unschlagbar.
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Auf der Nissan Homepage sind die Beschleunigungswerte so angegeben:
Juke (Tekna) 190 PS - Schaltgetriebe 0 - 100 km/h // 8.0 sec.
Juke (Nismo) 200 PS - Schaltgetriebe 0 - 100 km/h // 7.8 sec.Juke (Tekna) 190 PS - CVT - Getriebe 0 - 100 km/h // 8.4 sec.
Juke (Nismo) 200 PS - CVT - Getriebe 0 - 100 km/h // 8.2 sec. -
Da bin ich mir nicht so sicher was den Preis betrifft, mein "Freundlicher" nannte mir einen Preis der deutlich unter 300EUR liegt. Vielleicht gilt dieser Preis auch nur wenn man die Dinger direkt mit dem Neuwagen zusammen bestellt. Das ist ja bei Original Zubehör oftmals so.
Den Preis von 450€ habe ich aus einem anderem Forum, den dort ein User (er ist Nissan Verkäufer) ganannt hat.
Dies ist auch schon eine Weile her und der Preis ist möglicherweise auch schon gewaltig gesunken. Ich glaube nicht,
dass für diesen Preis dieser Artikel bei Nissan gut verkauft wurde. Für ca. 250€ geht dann schon eher was.... -
Es gibt auch TFL die in die Nebelscheinwerfer integriert sind, mein "Freundlicher" hat mir solche für meinen neuen Juke angeboten. So wie ich ihn verstanden hab sind die Dinger wohl Original von NISSAN. Es gibt sie auch im Zubehör
http://www.sw-tuning.de/Front-…b8ea2c84362d9178d7ac95932Das ist natürlich auch eine feine und dezente Variante.
Bei Nissan sollen die incl. Einbau ca. 450€ kosten, was schon recht heftig ist....