Beiträge von Buddy

    Mal aus Interesse nachgeschaut was denn so ein Radarwarner der Firma GENOVO das Gerät MAX kostet......


    799.-€ ..... 8o ...OK ist aber incl. Mehrwertsteuer .... :D ...!


    Wenn man erwischt wird kostet es 75.-€ und einen Punkt in Flensburg .... :whistling: ....!


    Ok,wenn Jemand permanent mit 75 km/h durch die Stadt inclusive 30er Zonen und Spielstraßen brettert,kann sich solch ein Gerät schon rechnen!


    Wird man aber mehrmals erwischt,kann die "Realität" schon teuer werden!!


    PS: Bedanke mich für die hilfreiche Mitarbeit. smiley70.png


    Was erwartet Saxon denn hier, aktive Beihilfe zur Umgehung der StVO.... ;( ...!


    Blitzerwarner für das Navi oder Blitzer-Apps für das Smartphone zur Erkennung und Warnung vor Radarfallen und Starenkästen sind in Deutschland verboten. Die Anfang 2020 erneuerte StVO (Straßenverkehrsordnung) untersagt ausdrücklich, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps oder Blitzerwarner während der Fahrt verwenden dürfen, informiert das Bundesverkehrsministerium. Bei Missachtung droht eine Strafe in Höhe von 75 Euro und bis zu einen Punkt in Flensburg.

    Ich,verstehe Deine Empörung voll und ganz!!!


    Was ist das für ein mieser Laden,dieser Autohersteller NISSAN!


    Ich hätte denen SOFORT mit rechtlichen Schritten von meinem ANWALT gedroht!



    UNVERSCHÄMTHEIT,da geht doch tatsächlich nach NUR 10 Jahren eine Glühkerze kaputt!!


    Unfassbar!!!


    Dann fahre ICH,trotz der Warnung einer Werkstatt,trotzdem weiter und da geht doch


    tatsächlich noch eine Glühkerze kaputt....Überlege jetzt den Klageweg zu gehen!!


    Dann der HAMMER: Da muss ich auch noch ,nach nur 10 Jahren,104.-€ bezahlen !!


    NISSAN......Nee Danke !


    Ist das jetzt :ironie: oder etwa nicht .. ?( ....


    Gruß
    Buddy

    Hallo Saxon......


    Dieser Satz: " Aber der jetzt geltende völlig ausser Rand und Band geratene Bussgeldkatog zwingt mich gerade zu in die Illegalität."


    ist schon bemerkenswert,ich hoffe nur das andere Menschen sich kein Beispiel daran nehmen... ;( !!!


    Es gibt nämlich sehr viele Gesetze und Verordnungen die vielen Menschen nicht passen!!!


    Was wenn Diese sich jetzt alle gezwungen sehen in die Illegalität abzugleiten........ 8o .... Na dann viel Spaß... :whistling: ....!!


    Wie wäre es ,sich einfach nach den vorgegebenen Geschwindigkeitsgrenzen im Straßenverkehr zu bewegen ..... Oder ALLE fahren wie Sie wollen....


    Gruß
    Buddy


    PS: Freiheit ist der Zwang sich für das Richtige entscheiden zu müssen ...... :thumbup:

    Das Nissan nicht alles selbst herstellt ist klar. Aber Nissan trägt für die verbauten Teile die Verantwortung und muss Garantie darauf geben für Teil und eventuelle Folgeschäden. Mag sein das es das gleiche Teil woanders gibt, trotzdem ist es ein Unterschied. Ich bin Servicetechniker und weiß wovon ich spreche.

    JEDE freie Werkstatt muss das auch!!! 1 Jahr Garantie bekommst Du in jeder Werkstatt!

    Allerdings gibt es auch für die Kfz-Betriebe Sicherheiten. "Ein Kunde kann Mängel nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen", warnt Engelmohr. Paragraf 634 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sieht bei Mängelansprüchen eine grundsätzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren vor. "Diese gilt auch, wenn der Kunde in diesem Zeitraum den Mangel nicht erkennt", sagt der Verbandsjurist.
    Werkstätten können außerdem die Verjährung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verkürzen. Viele Werkstätten räumen ihren Kunden für Reparaturleistungen nur die vorgeschriebene Mindestverjährungsfrist von einem Jahr ein. Da diese Frist mit Abnahme oder Rückgabe des Fahrzeugs nach der Reparatur beginnt, empfiehlt Engelmohr, das Fahrzeug sofort zu überprüfen und weiterhin aufmerksam zu beobachten, um eventuelle Mängel frühzeitig