@Hexe318,
nun hast du mich neugierig gemacht. Und ich habe auch mal gesucht / geguckt.
Nur bei gewerblichen, nicht bei Privatpersonen.
In einem anderen Auto-Forum ist genauso ein Fall besprochen worden.
Privatperson - Totalschaden - Restwert 42.000 - Kauf Ersatzfahrzeug 55.000
Auf einer Anwaltseite steht dazu folgendes:
Aber es ist dein Problem bzw. Geld. Viel Glück
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Hallo Deborah,
total lieb, dass Du Dir da so viel Mühe und Gedanken machst..
Schon daran, was für verschiedene Urteile wir beide gefunden haben, merkt man, wie unterschiedlich die Meinungen der Richter sind.. gut, dass ich mich damit nicht rumschlagen muss.
Wenn ich meinen Anwalt richtig verstanden habe, geht es darum, dass die Versicherung die Ust, die der Gutachter in seinem Gutachten für die Wiederbeschaffung angibt, generell abzieht.
Kauf ich jetzt bei Privat, bleibt es dabei, weil die ja dann auch tatsächlich nicht anfällt.
Kauf ich aber beim Händler, und der ja die Ust ausweist, muss die Versicherung diese jedoch bezahlen.... ist halt Rechnerei, womit man sich besser steht... bekommt man bei Privat ein Auto, dass soo viel günstiger ist, dass es den Abzug aufhebt, ist ja alles ok. Aber sooo groß sind die Unterschiede ja meistens bei so jungen Autos nicht...
Jedenfalls bin ich froh, dass ich mich -normalerweise- mit solchen Spitzfindigkeiten nicht rumschlagen muss.
Danke Dir nochmal!!