War echt ein nettes treffen kann man ruhig öfter machen^^
Beiträge von Andy
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Hier geht es um die außenbeleuchtung des fzg. Den tüv küs und wie die ganzen anderen hampelmänner heißen interessiert doch nicht ob deine leuchte im innenraum funktioniert und welches leuchtmittel du da drin verbaut hast, dem tüv geht es um sehen und gesehen werden. Und zum thema nebelscheinwerfer: die sind nicht zwingend notwendig deswegen diese aussage von deim tüv wobei jeder andere tüv das eher aufschreibt und dir trotzdem deinen stempel gibt, anstatt sowas zu sagen. Anders bei der nebelschlussleuchte, abblendlicht fernlicht, schlussleuchte etc. Die müssen funktionieren, das abblend richtig eingestellt sein und genug lichtausbeute haben, um sicherheit zu gewährleisten
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zu dem thema mit der abs regelung: bei solchen fahrzeugen mit leistung für wenig geld geht immernoch was an der bremsanlage. du musst aber auch dem entsprechend bessere reifen drauf machen, dann hast du eine bessere verzögerung, ohne das gleich dein abs mit eingreift. als beispiel kann ich dir sagen, bei meinem alten peugeot 306 hab ich neue hankook reifen aufgezogen, brembo bremsscheiben geschlitzt und brembo bremsbeläge drauf gemacht. nach einer gewissen einfahrzeit, hab ich dann mal den anker geworfen. die verzögerung war um einiges besser und mein abs hat nicht geregelt, das hat dann nurnoch in fällen wie nässe schotter etc geregelt. was mir z.b. beim juke auffällt ist, das da das abs bisher "sehr früh" gegriffen hat. aber vielleicht sind die reifen einfach noch nicht gut genug eingefahren
ich kann es auf jedenfall empfehlen, wenn einem ein paar euro mehr nichts ausmachen, markenbremsen wie brembo, ebc, ate etc. zu nehmen und die am besten geschlitzt/gelocht. es sieht besser aus, bremsstaub und gase können besser entweichen dadurch gibt es viel weniger fading an der bremse. immerhin geht es ja auch um die sicherheit -
Woran erkenne ich, ob eine lichttechnische Einrichtung erlaubt ist?
Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. Sie
erkennen das an dem entsprechenden Genehmigungszeichen, das aus der
Genehmigungsnummer und dem Zeichen der Genehmigungsbehörde besteht.Beispiel 1:
E4 Die Länderkennung 4 zeigt, dass dieses Bauteil in den Niederlanden genehmigt wurde. Das E weist auf eine ECE-Regelung hin.Beispiel 2:
e 1 Das Bauteil wurde genehmigt auf der Grundlage einer EU-Richtlinie in Deutschland (dafür steht die Länderkennung „1").Quelle: http://www.tuev-nord.de/de/tun…ng-an-fahrzeugen-2765.htm
Und wenn jetzt noch einmal einer kommt mit "ich brauch da aber eine bescheinigung", dem ist leider nicht zu helfen, dann wartet auf eine bescheinigung bis ihr schwarz werdet.