Beiträge von speed-fan-87

    Ich finde ja, das Videomaterial einer Dashcam sollte nur bei einem Unfall zugelassen werden um den Unfallhergang aufklären zu können. Diese Freizeitpolizisten, die du ansprichst, sollen doch mal Angeln gehen, ist doch entspannter anstatt stundenlang das Videomaterial der Dashcam zu untersuchen und potentielle Verkehrssünder zu rügen ;)

    sehe ich genauso was aber unsere Vollidiotenpollitikerdatenschützer nicht merken ist das fast jedes Auto eigentlich schon mit einer Dashcam ausgestattet ist ich sag nur Schildererkennung oder Personenerkennung für Kollisionschutz. Da filmt die Cam in der Scheibe auch mit nur halt nicht sichtbar für die Fahrer. Wenn man das bissel umprogrammiert hat man auch eine Dashcam :thumbup: . So was sagen die Datenschutzbanausen nun, also kann man das auch über den Haufen schmeißen da ja auch Personen ect. gefilmt werden. Achso der neue Cetrone C3 hat nun auch einen "Dashcam" mit der du Fotos machen kannst. Also sollten diese Sakoverschwitzen mal überlegen ob sowas nicht für die Sicherheit solche Sachen besser sind. Glaub erst wenn die in so eine Situation kommen wo ihr Kind (Ich wünschen keinem so etwas aber das ist nur auf die Situation bezogen) bei einem Unfall ums Leben kommt werden die wach, da evtl nur eine Dashcam hätte aufklären können was passiert ist. Ohne Dashcam landen viele Fälle unter nicht aufklärbar da viele Sachen zusammen kommen wo dann jeder Schuld hätte.

    Sorry wollte Fahrer schreiben aber mein Rechtschreibprogramm änderte es um da er das französische Wort mit dem Wort für Friseur verwechselte

    wenn schon all inclusive Heist Flug+ Hotel+Vollpension+Coffeur für Fahrten+einen Taschenträger da ja auch Einkaufstour ansteht+ und was noch so kommt :6413::0016::0011::0017:

    Hallo zusammen,


    ......
    Da ich 1,90 groß bin und 106 kg wiege würde mich interessieren ob es hier ähnlich große Fahrer (oder größere) gibt und wie der Sitzkomfort auf längeren Strecken ist. Ist das Fahrzeug auf diese Fahrergröße ausgelegt? Klar mache ich noch eine Probefahrt, aber diese ist ja leider auch zeitlich und streckentechnisch begrenzt und durch die ganzen an......


    salut
    Nico


    Bin selbst 1.91m groß, bringe aber nur 97 kg auf die Waage. Ich kann jedoch nicht klagen über den Juke. Hab ich vor ein paar Tagen von meinen Eltern übernommen, bin ihn aber auch schon früher gefahren. 300 km waren bzgl. Sitzkomfort gar kein Problem für mich. Ich denke daher auch, dass du viel Spass haben wirst mit dem kleinen ;)

    bin sogar noch etwas viel schwerer als ihr beide und die Sitze halten immer noch. An das Gewicht denkt ihr nie :D gegen über euch beiden bin ich ein Schwergewicht Haut mal beim Juke Sauger mit 110 PS noch 17kg drauf dann hast mein Gewicht ups nun ist es raus :whistling:

    Moin @didi das ist so auch leider nicht richtig 2 Bsp.:
    1. Beispiel:


    Hatte eine ....... e gerade wenn du solche Sachen selber machst. Dafür erhälts du dann einen Prüfbescheinigung das die Einstellungen oder Werte allgemein die in der ABE verzeichnet sind auch eingehalten werden. Gerade die Combo Felge+Bremse+Fahrwerk. Wenn du eine gute Werkstatt hast weisen die dich darauf hin bzw. übernehmen auch den Service mit TüV Kontrolle und geben dir die Bescheinigungen mit.


    Hoffe ich konnte dir weiter helfen.




    Danke @Buddy hab es so schon in einfacher Form erklärt in meinem Post darüber :thumbup: aber danke das du den Paragraphen noch mal heraus gesucht hast. Diese gilt auch für Bremsen ect.. Hätten uns zusammen setzen können und so einen Beitrag schreiben können :0016:

    Moin, erst eine gute Entscheidung für den Juke gratuliere. Nun mal zur Grösse bin selber 1,87 m gross und passe hervorragend hinein beim FL-Model. Was den Fahrkomfort betrifft wirst du keine Probleme bekommen. Du hast genügend Seitenhalt egal ob du den Nismo RS mit Sportsitzen hast oder den Normalen mit Leder beim Tekna oder Teilleder (auch Premiumstoff genannt) beim N-Connecta, auch auf längeren Strecken sitzt du bequem da diese Sitze ausreichend gepolstert sind. Selbst mit 1,9m im Fond was bissel eng werden kann hält man es aus auch auf etwas längeren Strecken.

    Moin @didi das ist so auch leider nicht richtig 2 Bsp.:


    1. Beispiel:


    Hatte eine Abgasanlage aus Edelstahl (mit ABE) in meinem Alten Auto verbaut die war ohne TüV-Segen ca. 1,5 Jahre drin. Musste dann Termingerecht zum TüV (war an 3 verschiedenen Stellen) und jedes mal Meckerte die TüVer da es andere Abgaswerte ergaben. Eine ABE hat mehr was mit den Cops zu tun das die nicht meckert weil es keine Eintragung gibt. Auch mit ABE musst du zum TüV und abklärenden ob die Sachen verbaut werden können, gerade mit solchen sicherheitsrelevanten Sachen. Oftmals kann es auch heißen runter damit da sonst eine andere Versicherungsklasse, Steuerklasse oder oder oder in Kraft tritt. Gerade mit einer Abgasanlage da du ja evtl. andere Abgaswerte bekommst. Letzten Endes kam ich um eine neue Abgasprüfung (Einzelabnahme) nicht herum da die Werte für mein damaliges Auto nicht mehr eingehalten wurden.


    so 2. Beispiel:


    Kaufte mir grössere Felgen 20" für mein damaliges Auto, auch diese kamen trotz ABE erst beim 2.x durch. Grund war hier da ein Sportfahrwerk verbaut war durfte ich so ohne Einzelabnahme die Felgen nicht verbauen da der Federweg nicht gegeben sei. Heist auch hier war ich bei 2 unterschiedlichen TüV Einrichtungen um mir das sagen zulassen. Hiss im Endeffekt ich musste Distanzscheiben entfernen und den Federweg erhöhen. Nur so kam auch die Felge samt Fahrwerk durch.


    Du siehst im Endeffekt hängt vieles von einander ab. Auch wenn du eine ABE hast heist es nicht das du es automatisch verbauen kannst und darfst was das Zubehör hergibt. Eine ABE ist nur eine Bescheinigung das du es nicht Eintragen lassen brauchst. Wenn du 2 oder mehrere Sachen verbaust die eine ABE haben aber nicht zu einander passen (aber für das Auto bestimmt sind) und auf das Auto nicht mit einander abgestimmt sind hilft dir die ABE auch nicht. Mein damaliger Ordner für die verbauten Sachen lag immer mit im Auto, da waren nicht nur die ABE's drin sondern auch Prüfberichte und Abnahmebescheinigungen (sag nur Achsvermessung ;) ) das alles zu einander passt. Der Ordner war an die 25 Seiten dick. Auch wenn du eine ABE hast heist es nicht das du die zu hause lassen kannst, nein die muss immer mitgeführt werden sonst kann es sein das bei Kontrollen dein Auto sofort stillgelegt wird und du zur Nachkontrolle musst :0008: .
    Du siehst so einfach wie du es dir denkst ist es nicht, aber keine Angst so denken die meisten und bekommen einen Schock bis sie zum TüV müssen oder in eine Kontrolle geraten. Und dann Heist es immer ich habe doch die ABE :0017: . Dann Heist es erst mal für den TüVer oder die Cops die Leute richtig aufklären wie die Rechtslage ist. So ist es nicht nur in Deutschland oder der Schweiz, so ist es fast überall. Wenn du was mit ABE verbauen willst wie es dir passt musst du nach Dubai ziehen da dort kein TüV existiert.
    Und nein bei gerade solchen Sachen wie Bremsen ect. kannst du nicht zum TüVer sagen schau mal weg und gib dein Segen. Denn so macht er sich auch strafbar im Falle eines Unfalls. Auch mit ABE muss eine Abnahme (Heist nicht unbedingt Eintragung) des TüV's erfolgen ob so wie alles verbaut ist auch verkehrstauglich ist oder ob noch was fehlt nur so bist du auf der sicheren Seite gerade wenn du solche Sachen selber machst. Dafür erhälts du dann einen Prüfbescheinigung das die Einstellungen oder Werte allgemein die in der ABE verzeichnet sind auch eingehalten werden. Gerade die Combo Felge+Bremse+Fahrwerk. Wenn du eine gute Werkstatt hast weisen die dich darauf hin bzw. übernehmen auch den Service mit TüV Kontrolle und geben dir die Bescheinigungen mit.


    Hoffe ich konnte dir weiter helfen.

    wer sagten was von Deutschland XD lebe in der Schweiz. Und eine Dashcam wird auch in Deutschland als Beweismittel zugelassen. Es kommt auf die Art der Dashcam an, wenn sie Daueraufzeichnung hat ist sie nicht zugelassen, besitzt sie ein Bewegungssensor und zeichnet erst auf wenn was vor die Linse kommst ist sie als Beweismittel zugelassen https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/


    siehe Urteil



    "Amtsgericht Nienburg (20. Januar 2015)


    Der Fall: Ein Autofahrer (A) klagte einen weiteren an (B), da B angeblich A überholte, um ihn später auszubremsen und von der Straße zu drängen. A schaltete die Auto-Cam mit Beginn des Überholmanövers von B an und möchte diese Aufzeichnung jetzt im Strafprozess nutzen.
    Das Urteil: Dashcams sind als Beweismittel zulässig. Ihr steht kein Beweiserhebungs- oder ein Beweisverwertungsverbot entgegen.
    Die Begründung: Das AG Nienburg deklarierte Dashcams als zulässiges Beweismittel; jedoch nur unter bestimmten Umständen. Person A, also der Kläger, hat nicht permanent gefilmt, was für ihn spricht. Zudem ist das Dashcam-Material zulässig in Deutschland, da keine Personen zu sehen sind. Die Dashcam darf immer dann nicht im Prozess verwertet werden, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden; seien es auch die des Angeklagten."