Verschließteile, wie etwa die Kupplung sind ja generell von Garantieleistungen ausgenommen, das ist klar!
Bei Motor oder Getriebe ist das natürlich auch problematisch.
Grundsätzlich müssen Garantiearbeite geleistet werden, "wenn die Ursache des aufgetretenen Mangels schon bei Auslieferung des Fahrzeugs vorhanden war".
Das ist immer schwierig festzustellen, wenn z.B. nach 50.000 km die Synchronisation des zweiten Ganges hin ist. Das kann als Ursache auch an unsanftem Umgang mit dem Schalthebel bei kaltem Getriebe liegen.
Wenn man bei solchen Reparaturen - was ja bei Motor und Getriebe meist der Fall ist - leicht in den höheren vierstelligen Bereich kommt, zieren sich die Hersteller natürlich, solche Sachen gratis zu reparieren.
Wenn die Möglichkeit besteht, dass dieser Mangel erst durch den Betrieb aufgetreten ist, kann der Hersteller immer den kostenfreien Ersatz ablehnen - egal um was es sich dabei handelt...
Ich kenne jetzt die genauen Garantiebedingungen bei Nissan nicht, aber meines Wissens sind Motor/Getriebe ja nicht generell von der Garantie ausgenommen (bzw. nach 5000km).