TFL Tagfahrleuchten

  • Hallo Kal El,
    beim Kauf meines Juke hatte ich die Gia´s mit bestellt (hat auch der :D bezahlt und eingebaut 8) ). Was ich aber erst eine Woche nach Übergabe des Juke´s bemerkte hatte war, dass die TFL noch nicht eingetragen waren. Daraufhin habe ich mich mit Giacuzzo in Verbindung gesetzt und fragte nach, ob die Dinger eingetragen werden müssen, denn das ist bis Dato nicht der Fall. Hier bekam ich dann die Info, dass bei den TFL nur ein Teilegutachten dabei ist und eine Eintragung beim TÜV Pflicht ist. Mit diesem Wissen habe ich dann meinen :D (Verkäufer des Jukes) konfrontiert, der fast ausflippte und anschließend den Werkstattmeister rund machte. Dieser hätte auf jeden Fall wissen müssen, dass die TFL eingetragen werden müssen und so hätte mir das Auto nicht übergeben werden dürfen. Der Verkäufer bat mich dann, am gleichen Tag noch selbst beim TÜV mit dem Teilegutachten vorzufahren, da jetzt Eile geboten war (das ist Fahren ohne Betriebserlaubnis und heißt "kein Versicherungsschutz"). Ich muss dazu sagen, dass das Nissan Autohaus gut 100km von meinem Wohnort weg ist und nur wegen diesem TÜV Termin so weit fahren, hätte keinen Sinn gemacht. Die Eintragungskosten habe ich vom :D natürlich bekommen.
    Ich fuhr nun am selben Tag dann beim TÜV vor und eine halbe Stunde später waren die TFL eingetragen. Ich habe mich auch ausführlich mit dem TÜV´ler unterhalten, aber das die Standlichter abgeklemmt werden müssen, war überhaupt keine Rede davon.
    Nun interessiert mich doch schon sehr, wo in der STVO steht, dass bei betriebenen TFL´s die Standlichter abgeklemmt werden müssen. Ich habe nun etwas gegooglet, finde aber nichts, was genau das beschreibt bzw. vorschreibt.
    Solltest Du hier was schriftliches haben, dann bitte ich Dich um Info wo das steht bzw. stelle es doch einfach hier ein...danke :)

    Gruß, Andi
    Mercedes Benz Coupe (vorher* Juke "Shiro" Nightshade, 190PS, 2WD, BJ:4/12, Connect 1 *)


    Ein kluger Mensch bemerkt alles,
    ein dummer macht über alles eine Bemerkung.
    "Heinrich Heine"



  • TFLs müssen dimmbar sein, damit sie GLEICHZEITIG mit Fahrlicht betrieben werden dürfen.
    Von einer Vorschrift, die das gleichzeitige Betreiben eines TFLs mit Standlicht verbietet ist mir nirgends etwas bekannt !
    Von den vielen Regeln und Vorschriften rund ums KFZ her ist es aber schon fast verständlich, wenn noch nicht mal mehr Fachwerkstätten sofort durchblicken.

  • Es gibt auch TFL die in die Nebelscheinwerfer integriert sind, mein "Freundlicher" hat mir solche für meinen neuen Juke angeboten. So wie ich ihn verstanden hab sind die Dinger wohl Original von NISSAN. Es gibt sie auch im Zubehör
    http://www.sw-tuning.de/Front-…b8ea2c84362d9178d7ac95932


    Das ist natürlich auch eine feine und dezente Variante.
    Bei Nissan sollen die incl. Einbau ca. 450€ kosten, was schon recht heftig ist....

    Gruß, Andi
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  • Das ist natürlich auch eine feine und dezente Variante.
    Bei Nissan sollen die incl. Einbau ca. 450€ kosten, was schon recht heftig ist....


    Da bin ich mir nicht so sicher was den Preis betrifft, mein "Freundlicher" nannte mir einen Preis der deutlich unter 300EUR liegt. Vielleicht gilt dieser Preis auch nur wenn man die Dinger direkt mit dem Neuwagen zusammen bestellt. Das ist ja bei Original Zubehör oftmals so.

  • Da bin ich mir nicht so sicher was den Preis betrifft, mein "Freundlicher" nannte mir einen Preis der deutlich unter 300EUR liegt. Vielleicht gilt dieser Preis auch nur wenn man die Dinger direkt mit dem Neuwagen zusammen bestellt. Das ist ja bei Original Zubehör oftmals so.


    Den Preis von 450€ habe ich aus einem anderem Forum, den dort ein User (er ist Nissan Verkäufer) ganannt hat.
    Dies ist auch schon eine Weile her und der Preis ist möglicherweise auch schon gewaltig gesunken. Ich glaube nicht,
    dass für diesen Preis dieser Artikel bei Nissan gut verkauft wurde. Für ca. 250€ geht dann schon eher was....

    Gruß, Andi
    Mercedes Benz Coupe (vorher* Juke "Shiro" Nightshade, 190PS, 2WD, BJ:4/12, Connect 1 *)


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    "Heinrich Heine"



  • Danke für Eure super Beiträge und Vorschläge :thumbup:


    Sind echt intressante Sachen dabei, mal schauen was da geht :love:


    LG, Micha

  • Hi vernree
    Meine Gia sind eingetragen.
    Laut Gia und freundlichem dürfen jedoch nur 4 getrennte Dauerbeleuchtungen (Nebler ausgenommen) sein. Das heißt beim Juke die normalen Scheinwerfer und die Standlichter.
    Mit den TFL sind es dann 6. Das wäre nur mit Lkw zulassung erlaubt. So wurde es mir jedenfalls gesagt. Keine Ahnung ob das stimmt.

  • Hi vernree
    Meine Gia sind eingetragen.
    Laut Gia und freundlichem dürfen jedoch nur 4 getrennte Dauerbeleuchtungen (Nebler ausgenommen) sein. Das heißt beim Juke die normalen Scheinwerfer und die Standlichter.
    Mit den TFL sind es dann 6. Das wäre nur mit Lkw zulassung erlaubt. So wurde es mir jedenfalls gesagt. Keine Ahnung ob das stimmt.


    Das verstehe ich nicht so ganz. Möchtest du zusätzlich zum TFL noch Standlicht oder Abblendlicht leuchten lassen? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass wenn TFL brennt keine andere Lampen leuchten dürfen. Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen TFL ist dies der Fall.

  • Hallo Scottyspapa,


    es gibt 2 Varianten, wie Tagfahlichter berieben werden dürfen, einmal nach R87 und zum anderen nach R7.
    Unter R87 versteht man, dass die TFL bei einschalten der Stand- bzw. der Abblendlichter sofort ausgehen müssen.
    Unter R7 versteht man, dass die TFL auch mit Stand- bzw. Abblendlicht betätigt werden dürfen.
    Hier muss aber bei der Aktivierung des Abblendlichts die Leistung des TFL gedimmt werden.
    Besser nachzulesen ist es auch hier bei: http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht


    Kal El
    Was die Standlichter betrifft, steht in Wiki, dass nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden dürfen.
    Das ist natürlich sehr schwammig ausgedrückt. :whistling: Ich denke, dass damit gemeint ist, dass man nicht mehrere Tagfahrlichter-Paare anbringen sollte/dürfe.
    Was aber die Deaktivierung des originalen Standlichts betrifft, bin ich weder bei Wiki noch im STVZO schlauer geworden.
    Von dieser Regelung bzw. einer Regelung 4 Lampen = PKW / 6 Lampen = LKW habe ich auch nichts gelesen...


    Naja, der TÜV hat mir die TFL so abgenommen und gut is. Weiß nicht wo Dein :D dieses Wissen her hat?
    Vielleicht kannst Ihn ja das nächste Mal auf seine Aussage nochmal ansprechen und rausbekommen, wo er es her hat...

    Gruß, Andi
    Mercedes Benz Coupe (vorher* Juke "Shiro" Nightshade, 190PS, 2WD, BJ:4/12, Connect 1 *)


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