16" Zoll Winter-Felgen ohne Eintrag ok?

  • Hallo Leute,


    muß mal dumm fragen: Habe heuer die Winterreifen an meinem schönem Juke (habe ihn gebraucht seit knapp 4 Wochen aus einem Autohaus mit Winterreifen gekauft) montiert und mir fiel erst beim Montieren auf, das die nur 16" sind. Die normalen Sommerschlappen haben 17" - ist mir beim Einladen damals im Autohaus gar nicht aufgefallen. Jetzt hab' ich keinen Schimmer, ob man die 16" so fahren darf oder ob die vom TÜV abgesegnet werden müssen oder bereits sind. Der Aufkleber an der Fahrertür beschreibt den Reifenluftdruck für 16" u. 17" Reifen. Im Fahrzeugschein konnte ich auch nichts von 16" finden, nur 17". Auf der Nissan EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht unter Zigger 35) Reifen- /Radkombination 205/60R16..etc..... Bin etwas irritiert - wo kann ich das nun korrekteinsehen, hatte noch nie unterschiedliche Sommer- und Winterreifendimensionen? Das Autohaus kann ich erst am Montag kontaktieren.

  • @Juker303
    Zu Deiner Frage: was in COC (auf Deutsch - Übereinstimmungsbescheinigung) steht bedeutet, dass es zugelassen ist.
    Andere Frage: was sind das für Felgen und welche Reifen drauf sind. Falls es die original Nissan Felgen mit erlaubten Reifen sind, muss Du Dir keine Gedanken machen.
    Und falls es die Felgen eines anderen Herstellers sind, dann schau dir auf seiner Webseite nach Extra - Gutachten für die Rad - Reifen - Kombination.
    Ich habe von Verkäufer auch Winterreifen 16" als Zugabe bekommen, allerdings auf Ronal - Felge. Das Gutachten mit ABE war dabei, also ich musste bei TÜV nichts eintragen lassen.
    Aus welchem Land kommt Dein Juke? Und was für ein Modell er ist?
    Meiner ist n-tec und kommt aus Belgien.
    Da steht in COC unter der Ziffer 35 die selbe Grosse, aber auf der Rückseite, unter 35.(1) und 35.(2) stehen noch andere erlaubte Grössen.


    Gruß.

  • <p>Danke f&uuml;r eure schnellen Antworten. Dann bin ich ja schonmal halbwegs beruhigt und muss keine Wallung beim Autohaus machen (h&auml;tte mich auch gewundert, weil die waren top).


    </p><p>

    Aus welchem Land kommt Dein Juke? Und was f&uuml;r ein Modell er ist?

    </p> <p>


    In dieser EU-Beschinigung steht unter 0.5 Anschrift des Herstellers: Switzerland und bei 0.9 Anschrift des Vertreters des Herstellers: Frankreich. Dann also Schweiz, oder?


    Es sind keine Orginalfelgen, werde mal sp&auml;ter ein Foto hochladen. Was ist denn bei einer Kontrolle und die Polizei nach der Zul&auml;ssigkeit der Felgen fragen w&uuml;rde? Soll ich diese EU-Bescheinigung (oder zumindest eine Kopie) immer beim Auto haben? Oder ist das anhand des Fahrzeugscheins schon alles ersichtlich (weil ich ja dort nichts von 16&quot; gelesen habe)?

  • @Juker303


    Bei meinem steht auch die Schweiz, unter 09. aber UK! Was das alles bedeuten soll...


    Sobald deine Felgen - Reifen - Kombination wegen unproportionaler Grösse nicht ins Auge stechen, glaube ich nicht, dass es die Polizei interessieren würde, den TÜV aber schon!


    Versuche bitte, die genaue Bezeichnung Deiner Felge zu ermitteln und schreibe sie hier rein, wir werden gemeinsam schon eine Lösung finden.
    Denn das Gutachten solltest Du stets im Handschuhfach mitfahren, dann bist Du auf der sicheren Seite.
    Benötigt werden folgende Angaben (Achtung! Beispiel!):


    Ohne Titel.pdf


    Hier kann man, in Abhängigkeit von Fabrikat, Massen, Lochkreis, Einpresstiefe, das Gutachten finden.


    Gruß,


    Arnold.

  • Hallo Juker,


    die gleiche Frage hatte ich hier auch schon gestellt.
    Felgengröße - Gutachten. N-tec


    So weit ich weiß gibt es eine ABE zu den Rädern. Bei allen möglichen Reifenhändlern habe ich die zum Download gefunden. Das Rad war immer von der Firma Alcar. Das einzige was mich irritiert hat, war dass das Gutachten vom TÜV Österreich ausgestellt war.


    Aber wenn der Vorbesitzer die Räder schon drauf hatte, vielleicht liegt die ABE ja bei den Service-Unterlagen im Handschuhfach?


    Ich bekomme meinen Juke in 2 Tagen mit den gleichen Rädern. Dann kann ich dir mehr dazu sagen.

  • @Arnix: Danke, werde diese EU-Bescheinigung dann immer am Start haben.


    @Belwood: Sorry den Thread hatte ich mit der Suchfunktion vorher nicht gefunden. Ausser dieser
    EU-Bescheinigung habe ich keine ABE oder sonstwas in den Unterlagen gesichtet.


    Und hier noch ein Bild der mitgekauften 16" Winterfelgen, Marke PLW. Muss mir noch einen passenden Schlüssel holen, denn das sind hier 19er Radmuttern, als Bordwerkzeug ist nur ein 22er Schlüssel für die Sommerreifen dabeigewesen. Schön blöd, wenn ich mal einen Plattfuss haben sollte... http://www.fotos-hochladen.net[/img][Blockierte Grafik: http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/sam2361yw0i87qgro.jpg]

  • Ich weiß gar nicht, ob man diese Bescheinigung mitführen muss. Oder ob es reicht, wenn z.B. beim TÜV alle 2 Jahre das Teil (vorsichtshalber) vorgezeigt wird - sofern dann die Räder drauf sind.

  • @Juker303


    Die COC brauchst Du NICHT mitzuführen, die lass es lieber mit dem KFZ - Brief zusammen in Deinen Unterlagen.
    Du brauchst aber das Gutachten der Felgen.
    Anhand des Bildes ist es schwer herauszufinden, was für ein Rad das konkret ist.
    Als Beispiel hier ein Gutachten für 16" Felge der Firma ProLine:


    00205313.pdf


    Wie ich sehe, sind die Reifen und die Felgen in einem guten aber gebrauchten Zustand, was bedeutet, dass der Vorbesitzer sie schon drauf hatte.
    Wenn das so ist, da gab es keine Probleme.
    Falls Du die genaue Bezeichnung (Name der Felge, Lochkreis, Einpresstiefe) nicht eruieren kannst, bleibt Dir dann nur der Anruf bei Deinem Händler.


    Gruß,


    Arnold.