Das ging schneller als gedacht
Kann einer von Euch Tschechisch
E8 - Kopie.jpg
Laut TÜV - Nord sollte diese Dokument reichen, weil hier die komplette Prüfnummer vermerkt ist. Ohne Gewähr Meinerseits
Das ging schneller als gedacht
Kann einer von Euch Tschechisch
E8 - Kopie.jpg
Laut TÜV - Nord sollte diese Dokument reichen, weil hier die komplette Prüfnummer vermerkt ist. Ohne Gewähr Meinerseits
Heute noch eine zweit Anfrage gestartet für diese Teile:
http://www.ebay.de/itm/Nissan-…issan&hash=item5405bff95c
und prompt eine Antwort erhalten. Siehe PDF:
http://www.ebay.de/itm/Nissan-…issan&hash=item5405bff95c
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Naja wenn die mal echt ist
Naja wenn die mal echt ist
Davon gehe ich aus
Die sieht um längen besser aus als das Teil was ich gestern bekommen habe.
Siehe oben
Ok das wäre ja super werde mich aber mal beim TÜV schlau machen hab da ein den ich ganz gut kenne
Ok das wäre ja super werde mich aber mal beim TÜV schlau machen hab da ein den ich ganz gut kenne
Ok das wäre ja super werde mich aber mal beim TÜV schlau machen hab da ein den ich ganz gut kenne
@Lars
Was ist aus deiner TÜV Anfrage geworden
Warum tauscht ihr nicht einfach die 5w5 gegen LEDs? Kosten 2-3 Euro und werden vom TÜV toleriert, sowohl TÜV und Dekra. Habe mit verschiedenen Prüfern gesprochen, die mir bestätigt haben, dass das für hinten völlig egal ist, so lange es weißes Licht ist.
Und jeder Unfallgutachter erklärt dir nach einem Unfall, das dein Auto keine Betriebserlaubniss hatte weil keine korrkte Beleuchtung verbaut war.
Somit liegt dann die Unfallschuld bei Dir.
Dies wurde mir auf eine Direkte Anfrage von meinem TÜV- Nord Gutachter gerade bestätigt.
Das Thema Kennzeichenbeleuchtung ist echt "heiß."
Meine TÜV-Prüfer sagten mir auch, daß nicht genehmigte Leuchtmittel in Kennzeichenbeleuchtung zwar nicht verwendet werden dürfen ABER sie bei TÜV-Prüfung toleriert und nicht bemängelt werden, da sie zur Gruppe der Leuchtmittel gehören, die an ihrem originalem Platz sitzen und ihr Licht NICHT direkt in Richtung anderer Verkehrsteilnehmer abstrahlen können.
Es kommt also darauf an, daß es keine zusätzlichen Lichter sind an nicht original Plätzen UND gleichzeitig, daß sie nicht direkt zu anderen Verkehrsteilnehmern abstrahlen können.
Diese Bedingungen werden klar erfüllt von Innenlicht und Kofferraumbeleuchtung an original Plätzen, von allen anderen wiederum eindeutig NICHT.
Kennzeichenbeleuchtung scheint sich dank moderner Technik zu einer "rechtlichen Grauzone" zu entwickeln. Wäre nicht das "Erste Mal," daß der Gesetzgeber bzw die Rechtsprechung NICHT Schritt halten kann mit der Entwicklung und letztendlich wie viel zu oft der Satz gilt: Der bessere Anwalt gewinnt
Wir sollten da ALLE ganz ruhig und nüchtern am Ball bleiben mit dem Thema, alles andere bringt nichts, solange "Die über uns" sich nicht einig werden