Ich fände es super, wenn all die so einen Blödsinn einem Fragenden raten,
es doch einfach selbst für sich so machen. Wenn Sie dann erwischt werden,
können Sie ja dann immer noch ihre Debatten mit den Gesetzeshütern anzetteln
Wird wohl aber nix bringen
Aber dann trifft es ja den Richtigen und nicht einen, der aus Unsicherheit eine Frage
im in einem Forum stellt und sich eine richtige zutreffende Antwort erhofft
Oder haftet ihr etwa, wenn der gute Felix erwischt wird ?
Ihr braucht nicht zu antworten, war ne rhetorische Frage
205 55 R16 fahrbar?
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"Zurück zum Thema: ich hatte bei meinem CR-Z mal Zubehörfelgen, in deren ABE noch ein geringerer, als der Serienquerschnitt angegeben war.
Also schau mal in die ABE deiner Felgen (ggf. danach googlen)."Moin moin!
Das Problem ist weniger die Felge, als vielmehr der Abrollumfang, der nicht passt.
Bei den Felgen geht es in erster Linie darum, welche Reifenbreite man auf der entsprechenden Felgenbreite (5,5 oder 6 Zoll usw.) fahren darf, der Querschnitt (also die Höhe der Flanke in Bezug auf die Breite der Lauffläche) spielt bei der Felge keine Rolle, sehr wohl aber beim entsprechenden Fahrzeug, denn der Abrollumfang ist mit einem Reifen mit 55er Querschnitt geringer als bei einem 60 er Querschnitt.
Da passt dann die Tachoanzeige nicht mehr. Deshalb kann/darf er den 55er Reifen nicht verwenden, selbst wenn in der ABE der Felge diese Größe steht - soweit jedenfalls mein Kenntnisstand!
Gruß Jörg
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Stimme Dir zu
Das man auf erstegemeinte Fragen...echt bescheuerte, manchmal niveaulose, Antworten bekommt...passiert in letzter Zeit LEIDER sehr oft.
Das war und ist glaube ich nicht der Sinn des Forums. -
Also das Problem hatte ich auch schon einmal in Deutschland,aber schon sehr lange her,bei meinem Mercedes.
Es wurde von VDO gelöst!
Stichwort: Tachoangleichung
https://www.tachoprogrammierun…ktronik/tachoangleichung/
Gruß
BuddyPS: Du hast vielleicht die TÜV Freitheit & das echt günstig Bezinn.....aber wir haben die unbegrenzte Autobahn .
Gib zu, beides hat was für sichJa,ich gebe es zu.... .... Obwohl ich auch hier genau so flott auf der Autobahn bin wie heutzutage auf dem Kölner Ring ... ..!!
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Gib deine Kombi mal bei Reifenrechner.at ein und schau ob das noch möglich ist. Die Abweichung ist ja minimal und evtl. ohne Tachoangleichung möglich.
Es gibt etliche Kombinationen die beim VFL möglich wären und danach nicht, ohne daß sich da am Fahrzeug was geändert hat. Für manche Kombinationen gibt es nachträgliche Gutachten beim Nissan Händler. Dann brauchst du Nutzens hin und legst dieses ins Auto.