Hallo Leute,
nun ist es soweit, der Juke wird (voraussichtlich) demnächst zur Abholung bereit stehen. Prima - Frauchen freut sich schon
Nun kommen wir zum "Problemchen" das vielleicht keines ist, oder vielleicht doch. Zumindest nach meinem "Bauch-Gefühl".
Der NISSAN Händler bei dem ich das Auto erwerbe, ist ein gutes Stück weg von meinem Heimatort. Soweit ja erstmal kein Problem.
Mit dem Zug hin, S-Bahn zum Autohaus, Auto angucken, wenn alles passt Schilder ran und mitnehmen. So mein Plan bisher.
Jetzt schickt mir das Autohaus heute Brief und Schein (ist ne Tageszulassung gewesen) und möchte das ich das Auto zulasse, dann mit meinen Kennzeichen anreise,
die die ranstecken und ich dann so heimfahre.
Wie gesagt Zulassungsbescheingung Teil II habe ich in der Hand.
Jetzt möchten die Jungs noch eine Vorabüberweisung des Kaufpreises. Barzahlung sei wegen dem Geldwäschegesetz unüblich geworden (sagen sie) und sie hätten da ein Problem mit.
Nun was soll ich sagen, ich habe damit ein wenig ein Problem. Wenn was mit dem Auto ist, was weiß ich Transportschaden, fehlende Ausstattung oder so, ist der Juke bei deren Variante auf mich angemeldet und der Ärger geht los. Dito bei der Vorabüberweisung.
Bisher habe ich bei den "Ferngeschäften" bei fremden Autohäusern immer ein Kurzzeitkennzeichen mitgebracht und wenn alles gepasst hat (hat es immer) dann bar bezahlt. Bin ich da altmodisch oder rückständig? Was tätet Ihr?
Servus und Gruß
Frank