ich weiß nicht ob das hier her gehört.....
Aber meine ps4 ist Mal kaputt gegangen(10tage vor Garantie Ende) ,hab sie eingeschickt usw mit Belegen und dergleichen. Ich hab dann auch ne neue zugeschickt bekommen aber nur mit den 10tagen Restgarantie ,auf das neue Gerät
Neuer Motor
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Also die gesetzliche Garantie würde mir ja schon reichen. Es ist so oder so kein Vertrauen mehr vorhanden. Ich habe mir den Juke mit einer Tageszulassung gekauft. Das Datum der Tageszulassung war der 29.04.2015, gekauft habe ich ihn aber erst am 16.07. 2015, trotzdem läuft die 3 Jahresgarantie am Tag der Erstzulassung ab. Das hat mir aber keiner gesagt. Genauso verhält es sich mit der Inspektion. Mir hat auch niemand die Garantieverlängerungen angeboten. Beim TÜV hat man einen alten Putzlappen im Motorraum eingeklemmt gefunden. Da ich der Werkstatt nicht wirklich vertraue, bin ich selbst zum TÜV gefahren. Der Grund war zu diesem Zeitpunkt, dass ich bei der 2. Inspektion auch 2 Wochen auf mein Auto gewartet habe. Mir wurde gesagt dass der Ölverlust, den ich moniert hatte, an einer defekten Dichtung lag. Diese aber derzeit nicht lieferbar sei. Soviel zum Vertrauen in diese Werkstatt. Das Öl musste ich natürlich auch zahlen.
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Moin moin!
Ist natürlich ärgerlich, aber sei froh, dass es den neuen Motor noch innerhalb der Garantie gibt...
Grundsätzlich ist es von Rechts wegen so, dass eine Reparatur mit Austausch von Teilen die Garantie nicht verlängert; was jetzt die Verlängerung um den Nutzungsausfall angeht, weiß ich das nicht so genau.Die Garantie beginnt übrigens - soweit ich das weiß - nicht mit dem Tag der Erstzulassung, sondern mit dem Tag, an dem das Serviceheft durch den Händler abgestempelt worden ist, also die Übergabeinspektion durchgeführt wurde.
Das wird zwar i.d.R. nicht weit vom Erstzulassungsdatum weg sein, aber wenn's hart auf hart kommt, zählt evtl. jeder Tag...Tatsache ist aber auch, dass Nissan auf Ersatzteile ebenfalls "bis zu" drei Jahre Garantie gibt und da der Motor ja ein solches Ersatzteil ist, sollte der doch unter diese Garantie fallen:
https://www.nissan.de/kunden/service/garantie.html
Die 6 Monate sind aber in jedem Fall Gesetz!
Gruß Jörg
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Sehe ich genauso, wie Jukie71.
Zitat:
Tatsache ist aber auch, dass Nissan auf Ersatzteile ebenfalls "bis zu" drei Jahre Garantie gibt und da der Motor ja ein solches Ersatzteil ist, sollte der doch unter diese Garantie fallen:nissan.de/kunden/service/garantie.html
Sprich das Autohaus auf jeden Fall auf diese Nissan Ersatzteil-Garantie an und laß Dir den Zeitpunkt des Motortauschs schriftlich bestätigen.
Und wechsel das Autohaus für die Wartungen und zukünftigen Reparaturen ! -
meiner (Baujahr 10/2014) ist auch gerade in der Werksatt und bekommt einen neuen Motor (1.2 DIG-T), obwohl ich keine Probleme mit meinen Wagen bzw. Motor hatte. Nissan hat dies von sich aus angeboten, da es modifizierte Motoren gebe und es zu Problemen mit meinen Motor kommen könnte (Oel im Verbrennungsraum), war die Aussage. Gestern hingeschafft und am Freitag kann ich ihn wieder abholen, einen Ersatzwagen gab es auch umsonst dazu
Ich soll mein Serviceheft mitbringen, dort wird der neue Motor eingetragen. Somit habe ich auch einen Nachweis. -
Hallo,
bei keinen der aktuell getauschten Aggregaten habe ich Unterlagen vom Händler bekommen. Der Hinweis mit dem eintragen ins Serviceheft werde ich mal mit dem Händler diskutuieren. Er wollte mir nichts dazu aushändigen und meinte, dass die Aktivitäten bei Nissan über die Fahrgestellnummer gespeichert sind.
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Und beim Wiederverkauf kannst du keine belegbare Aussage machen ?!
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ich habe heute, einen Tag früher als ausgemacht, mein Auto wieder bekommen. Im Serviceheft wurde eingetragen: "Motor erneuert/Garantie" mit heutigen Datum mal sehen ob es Fahrunterschiede und Verbrauchsunterschiede zum Vorgänger gibt
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gute fahrt
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gute Fahrt