der Juke hat sein erstes grosses Wehwehchen

  • Dank eines Baustellen-LKW's :cursing: habe ich nun seit heute einen Riss in der Scheibe drin :/ . Gerade mit Versicherung gesprochen und am Mittwoch hat er seine OP :S

  • ne zum Glück bin gleich rechts ran an die Tanke um zu schauen

    Gruß Carsten


    Nissan Juke n-Connecta 1.6 Dig-T 190 PS , Xenon, 2WD, 6-Gang Manuell, Interiour Paket Tokio Black, Weiss Metallic, Connect 3, K&N Luftfilter, LED-Innenraumbeleuchtungsbirnen, Kennzeichenhalter in Chromlook, Dotz Hanzo Felgen,


    Geburtsname: Snow White :rolleyes:

    Geburtsjahr/Jahrgang: 2016

    EZ: 07/2016

  • Das ist der Moment wo eine "Dashcam" sich wieder bezahlt macht!


    Klarer Beweis auf der SD -Card ! Was will man mehr !Es sei denn der vorausfahrende LKW hatte kein oder kein leserliches Nummernschild!


    Beispiel:


    Nürnberg.. Fliegt ein Stein in die Frontscheibe eines Pkw, wofür unbestreitbar ein vorausfahrender Lkw verantwortlich ist, bedarf es keines weiteren Beweises seitens des betroffenen


    Autofahrers zur genauen Art und Weise des Unfallhergangs. Dem offensichtlichen Schadensverursacher dagegen obliegt die Klärung der für einen Haftungsausschluss relevanten Frage, ob der


    Stein von der schuldhaft unzureichend gesicherten Ladefläche herabgefallen ist oder als unabwendbares Ereignis von den Rädern seines Lkw nur aufgewirbelt wurde. Das stellte das Landgericht


    Heidelberg klar, wie die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg berichtet.


    Dabei konnte sie noch den weiterfahrenden Lkw mit ihrem Handy fotografieren.


    Nach Überzeugung des Gerichts galt damit der für die Gefährdungshaftung notwendige Kausalzusammenhang zwischen dem „Betrieb“ des Lkw und dem Schaden am Pkw als nachgewiesen.


    Gegenverkehr schlossen die Richter als Ursache aus. „Denn dazu hätte sich ein Fahrzeug aus dem Bereich der Gegenfahrbahn seitlich auf das dann dem Steinschlag ausgesetzte Auto zubewegen


    müssen, was definitiv nicht der Fall war“, sagt Rechtsanwältin Daniela Sämann zu dem Sachverhalt.


    Die Autofahrerin hatte nach Ansicht der Richter keine Möglichkeit, dem durch den „Betrieb“ des Lkw - egal in welcher Weise - entstandenen Steinschlag auszuweichen oder auf irgendeine Art vorzubeugen.


    Eine Mithaftung wegen der Betriebsgefahr ihres eigenen Pkw entfällt damit laut Richterspruch. (dapd)


    Gruß
    Buddy

    Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.

  • Moin,
    das mag für Thailand zutreffen, bei uns hier brauchste für den Dashcam Beweis einen gut gelaunten RIchter,
    der die Aufzeichnung zulässt. Meine Dashcam läuft permanent und dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen, was das Persönlichkeitsrecht der anderen Verkehrsteilnehmer betrifft.
    Wobei noch evt zu berücksichtigen ist, ob Du die Cam beim Ereignis erst einschaltest oder ob sie ständig mitläuft.
    2 Gesetze in Deutschland sind da betroffen, das Bundesdatenschutzgesetz und das ** aufpassen, jetzt kommts:**
    Kunsturheberrecht :)
    Wir sind schon ein wahrlich beklopptes Volk *gg* :evil:



    Naja und nach den neusten Anpassungen der Gesetze zur Handynutzung im Auto, würd ich kein Handy mehr anpacken,
    solange der Motor läuft.


    Meine Dashcam läuft trotzdem permanent über die Zündung, ich lass es drauf ankommen.

  • @Buddy die Dashcam lief mit nur für die Versicherung in der Schweiz ebenfalls uninteressant.

    Gruß Carsten


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    EZ: 07/2016

  • naja bei euch gibt es kaum Gesetze die andere Gesetze beeinflussen, hier in Europa schon ;) . Das merkt man bei euch da sich kaum einer an die Regeln wenn es sie überhaupt bei euch richtig gibt hält :) .

    Gruß Carsten


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  • da kann man sehen wie weit Deutschland weg vom "Rechtsstaat" ist.....


    täglich kann man sich über Rechtssprechungen von gewissen Richtern aufregen,wie z.B. bei Verkehrs,Sexual oder Strafrecht :cursing:


    Beweismittel werden einfach nicht akzeptiert,da kann es einem hoch kommen <X

  • Also Gesetze gibt es hier wie in Europa auch.


    Es halten sich hier halt sehr viele nicht an diese Gesetze oder Regeln, weil Sie nicht geahndet werden!


    Wie soll man einem für das Fahren ohne Führerschein ohne Versicherung und ohne Helm, die dafür vorgesehene Strafe von bis zu 1000.-THB (25.-€) abnehmen, wenn man weiß das der


    am Tag nur 350.-THB verdient. Da ist halt viel „Verständnis“ vorhanden und man ist mit 100.-THB„Cäsch in de Täsch“ zufrieden!


    Hier sind die Menschen nicht Obrigkeitshörig und Respekt vor der Polizei ist Fehlanzeige!


    Ich weiß das ich zum Beispiel meinen Gurt erst angelegt habe, nachdem ich 2 x Bußgeld bezahlt hatte! Es wurde sonst halt zu teuer und nicht aus Überzeugung!


    Da waren die Gurte noch nicht „Selbsteinrollend“ und richtig Nervig!


    Also Statisch und mussten von Hand stramm gezogen werden und Kopfstützen hatte mein FORD P 4 auch noch keine, aber dafür durchgehende Sitzbank vorne ;)


    Also wenn es im "Portemonnaie" weh tut ,dann kommt auch sehr schnell die Einsicht.... ;) ...


    Gruß
    Buddy


    Das waren noch Zeiten..... :D:D ..
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