also....habe den 1,6 117PS,17 zöller felgen,bin auf der BAB 7 gerade strecke 195 km/h gefahren,mein Hintermann( SOHN) mit citroen C5 hatte auch knapp 200 drauf,also sollten die 195 schon gestimmt haben,zudem ich sogar noch etwas luft hatte...
die 178 km/h scheinen mir zu wenig,lt.Hersteller,natürlich kann es von Modell zu Modell auch gewisse spielräume geben(gut eingefahren)!
es gibt immer mal Differenzen,auch bei anderen typen,z.b.gibt es bei motorrädern Differenzen bis 10 PS,was dann natürlich auch bei der geschw.was bringen sollte...
Höchstgeschwindigkeit
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Gegen Endgeschwindigkeit erreichen die Tachos auch die meiste Abweichung, hier kann es bis zu 10% sein sodaß ein mit 180Vmax angegebenes Auto auf dem Tacho 198 anzeigt
Die angegebene Werks-Vmax berücksichtigt u.a. auch eine gewisse Steigung und einen gewissen Gegenwind ....... fällt davon in der Realität was weg dann gehts auch nochmal schneller
Nebenbei erwähnt:
Die Vmax wird NICHT beeinflußt vom eingestellten Modi .... ECO, NORMAL oder SportTritt man oder Frau das Gaspedal weiter wie ca 75% des möglichen Weges nach vorne, so spürt man einen kleinen mechanischen Wiederstand im Gaspedal.
Tritt man über diesen gefühlten Wiederstand hinweg, so aktiviert JEDER Juke den SPORTMODUS, egal was tatsächlich aktiviert ist ABER zeigt es nicht an
Läßt man das Gaspedal wieder unter den Wiederstand sinken (Wiederstand NICHT spürbar auf Rückweg ) , dann fährt der Juke wieder im eingestellten Modus, der die ganze Zeit angezeigt wurde -
Zu "gut" Deutsch:
Der Geschwindigkeitsmesser darf nie zu wenig anzeigen. Der Geschwindigkeitsmesser darf mehr anzeigen.
Die Abweichung darf dabei +10% + 4km/h nicht überschreiten.
In der aktuellen StVZO §57 steht nur der Verweis auf die 74/433/EWG, und dort steht drin, dass die Tachogenauigkeit nach ECE-R39 zu ermitteln ist!
Und in der ECE-R39 steht +10% + 4 km/h von der realen Geschwindigkeit.
Gruß
Buddy -
Eine Tachoabweichung kommt vor allem bei älteren Fahrzeugen vor. Einer der Gründe dafür ist, dass Abweichungen, die einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigen, zulässig gewesen sind. Dies betrifft vor allem Pkws, die vor dem Jahr 1991 erstmals zugelassen wurden. Eine Tachoabweichung von bis zu sieben Prozent im oberen Bereich der Anzeige war zulässig. Bis zu einem Wert von 50 Stundenkilometern durfte es keine Abweichung geben. Bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1991 waren sogar bis zu zehn Prozent Abweichung erlaubt. Darüber hinaus wurde eine Toleranz von vier Stundenkilometern als zulässig erachtet. In einer Berechnung ergibt sich dadurch eine Differenz in der Geschwindigkeit von 17 Kilometern in der Stunde, wenn Sie mit 130 km/h unterwegs sind. Sollten Sie auf der Autobahn in einen Blitzer fahren, kann dies die Toleranz, die von dem Gerät abgezogen wird, übersteigen.