http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen[/quote]Hier
Hier ein letzter Beitrag von mir:
Leider weis sich nicht mehr von welcher Seite ich folgenden Text kopiert habe, ich glaube es war TÜV Süd:
Wichtig ist hierzu, daß diese e-Prüfnummer nur aussagt, daß das Teil an sich gem. den Richtlinien geprüft und grundsätzlich zulässig ist!
Allerdings muß auch beim Vorhandensein einer Prüfnummer eine entsprechende Bescheinigung mitgeführt werden, die den Anbau z.B. speziell am NB erlaubt und zeigt,
daß das Teil auch in Verbindung mit dem geführten Pkw zulässig ist! Auch sind hierin Auflagen zum Anbau ect. vermerkt, die von den Kontrollorganen überprüfbar sein müssen!
Ergebnis:
Das e-Prüfzeichen sagt nur aus, daß das Teil an sich zulässig ist - egal aus welchem Land, dafür wurde ja der Standard geschaffen.
ABER, ein Teil mit e-Prüfnummer ohne passende Papiere dazu ist in jedem Fall als unzulässig zu behandeln und zieht in der Regel eine Anzeige nach sich!