Ich wollte die originalen Weißen gegen Schwarze tauschen. Nur wie bekommt man die Dinger überhaupt raus?
Seitenblinker
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Sieh dir das Angebot an , da sind Bilder dabei da siehst du wie die Befestigung ist.....sind nur geklipst.
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Ok hätte ich selbst sehen können. Danke.
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Hat von Euch schon jemand die schwarzen Seitenblinker gekauft????
Ich hatte auch hier eine Anfrage nach einer Zulassung gestartet aber keine Antwort bekommen,
weder über Ebay, noch per Mail und ans Telefon geht der gute Mann auch nicht.Ich würde die Teile ja gerne an meinem Juke montieren aber ich habe auch gelernt nicht allen Aussagen in der Werbung zu vertrauen
Nachtrag:
Von seiner Ebay - Seite
Unsere Artikel sind nach strengen Qualitätsrichtlinien der Automobilindustrie gefertigt und für den Straßenverkehr lt. StVZO zugelassen. TÜV-Eintragungen sind nicht erforderlich.Bestätigungen fügen wir darüberhinaus den überwiegenden Artikeln bei. Bitte entnehmen Sie dies dem jeweiligen Lieferumfang der Produkte innerhalb der Produktbeschreibungen
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Gott sei Dank gefallen mir die schwarzen Seitenblinker nicht sonst wäre ich wieder gefrustet wie bei den Rückleuchten, diese Blinker passen auch nicht optisch zu chromteilbesetztem blauem Juke
Manchmal denke ich, daß das KBA einen kalten Krieg gegen die autofahrende Bevölkerung Deutschlands führt. Es ist ZU OFT auch nach längerem Nachdenken kein Sinn in vielen Verboten von Zubehörteilen zu sehen
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also ich hab welche in ebay gefunden mit E-Prüfzeichen also eintragungsfrei und zugelassen
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A bisl zu Dunkel für meinen Geschmack... Hmm
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also ich hab welche in ebay gefunden mit E-Prüfzeichen also eintragungsfrei und zugelassen
Eintragungsfrei ist schon und gut, aber dieser Händler liefert leider die benötigte Bescheinigung nicht mit.
Ich habe versucht Ihn dreimal zu kontaktieren ( Mail, Ebay, Telefon) aber keinerlei Antwort erhalten, was für mich heisst:
ER KANN KEINE BESCHEINIGUNG BEIFÜGEN
Damit sind diese Seitenblinker nicht Zulässig.* Unsere Seite enthält Affiliate-Links, für die unser Forum möglicherweise eine Vergütung bekommt.
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Da muss ich dich Leider berichtigen, nicht persöhnlich nehmen bitte.
Wenn eine Lichttechnische Einrichtung am Fahrzeug mit einem E-Prüfzeichen ausgestattet ist bedeutet das, dass diese Einrichtung von der Stvzo,Europa usw für diese Fahrzeug ohne weitere bescheinigung zulässig ist. Ausnahmen dafür sind mit aufgedruckte/gravierte Codes auf den Einrichtung z.b bei schwarzen rückleuchten, wo externe Reflektoren benötigt werden. Wo aber bei Seitenblinkern nicht notwendig sind. Das einzige wo man bei Seitenblinker darauf achten sollte Leuchtfarbe: Orange, E Prüfzeichen.
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Damit sind diese Seitenblinker nicht Zulässig.