@Hexe318,
nun hast du mich neugierig gemacht. Und ich habe auch mal gesucht / geguckt.
Zitat von Hexe318Die im Gutachten ausgewiesene Ust wird vom Versicherer wohl immer abgezogen.
Kauf ich dann bei Privat, bekomme ich auch nichts wieder
Nur bei gewerblichen, nicht bei Privatpersonen.
In einem anderen Auto-Forum ist genauso ein Fall besprochen worden.
Privatperson - Totalschaden - Restwert 42.000 - Kauf Ersatzfahrzeug 55.000
Auf einer Anwaltseite steht dazu folgendes:
ZitatAlles anzeigenMehrwertsteuer bei Totalschaden
Das Problem: Nach neuer gesetzlicher Regel soll bei einem Schaden, z. B. wegen Verkehrsunfall, nur dann die Mehrwertsteuer bezahlt werden, wenn diese vom Geschädigten auch aufgewandt wurde. Der Geschädigte kann dies z.B. durch eine Reparaturrechnung nachweisen.
Wie soll das aber gehen, wenn ein Totalschaden vorliegt?
Kein Problem dann, wenn ein Neuwagen oder ein Firmenwagen gekauft wird. Dann ist in der Rechnung normalerweise die Mehrwertsteuer „ausgewiesen“, die Versicherung zahlt.
Wenn aber ein Gebrauchter total beschädigt wird und deshalb auch nur wieder ein Gebrauchter gekauft wird, kann der Geschädigte nicht nachweisen, dass er Mehrwertsteuer aufzuwenden hatte.
Die Versicherungen, in deren Interesse das Gesetz schließlich geändert wurde, haben diese Gesetzeslücke natürlich sofort dazu genutzt, den Geschädigten 16% vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen.
Dem haben jetzt eine ganze Reihe von Gerichten einen Riegel vorgeschoben:
Bei gebrauchten Fahrzeugen in Privathand kann normalerweise nur die Differenzsteuer gem. § 25a UStG angesetzt werden. Dies ist die Mehrwertsteuer, die ein Gebrauchtwagenhändler zu zahlen hat. Bei einer üblichen Gewinnspanne von knapp 15% können die Gerichte den Satz regelmäßig auf 2% schätzen ( so u. a. das AG Papenburg).
Wenn dann wieder ein Gebrauchter (der mindestens den Wert des alten Wagens hat) vom Händler gekauft wird, darf die Versicherung den Wiederbeschaffungswert nicht kürzen, so das Amtsgericht Erkelenz, Text. s. unten.
Tipp: Bei Kauf vom Gebrauchtwagenhändler auf der Rechnung bestätigen lassen, dass Differenzsteuer gem. § 25a UStG angefallen ist.
Aber es ist dein Problem bzw. Geld. Viel Glück