sieht wirklich gut aus, auch sehr stimmig mit deiner Wagenfarbe. ja, man kann sagen PERFEKT
Beleuchtung Heck LED
-
-
In einem anderen Auto habe ich Klarglasscheinwerfer verbaut. Leider läßt sich die LWR nur mit großen Aufwand bewerkstelligen. Aber ohne diese keinen TÜV
Somit beginnt für mich alle 2 Jahre das gleiche Spiel. Scheinwerfer raus==>alte rein==>TÜV==> und alles wieder zurückbauen. Ist zugegeben etwas umständlich, mir aber der Optik wegen wert.
Kann man das nicht mit den Rückleuchten genauso machen ( ) -
Der TÜV wird es möglicherweise gar nicht bemerken. Die machen einem auch die wenigsten Probleme.
Nur nehmen wir mal an du fährst auf der Strasse und dir fährt an der Ampel einer hinten drauf.
So.....erstmal ist wahrscheinlich er schuld.
Jetzt findet aber der Gutachter der Versicherung heraus, dass die Rückleuchten keine Zulassung haben.
Der dir jetzt an der Ampel aufgefahren ist will sich natürlich rausreden und sagt er wurde von deinen Rückleuchten ohne Zulassung geblendet.
Und schon bist du schuld. Bei kleinen Blechschäden kann es da sicher schon teuer werden. Aber lass es ein Personenschaden sein, da geht der Spass erst richtig los.
Nicht falsch verstehen.
Die Teile sehen echt super aus und ich hätte sich auch gerne. Aber ich versichere meinen Neuwagen nicht teuer mit Vollkasko, damit mich die Versicherung dann wegen nicht zugelassener Rückleuchten in Regress nimmt.
-
Die Teile sehen echt super aus und ich hätte sich auch gerne. Aber ich versichere meinen Neuwagen nicht teuer mit Vollkasko, damit mich die Versicherung dann wegen nicht zugelassener Rückleuchten in Regress nimmt.
Danke für´s Gespräch .....so denk ich auch....... gegebenenfalls kämen da höchstens die FL - Rücklichter in Frage.
Aber DAS Thema hatten wir schon. -
Der TÜV wird es möglicherweise gar nicht bemerken. Die machen einem auch die wenigsten Probleme.
Nur nehmen wir mal an du fährst auf der Strasse und dir fährt an der Ampel einer hinten drauf.
So.....erstmal ist wahrscheinlich er schuld.
Jetzt findet aber der Gutachter der Versicherung heraus, dass die Rückleuchten keine Zulassung haben.
Der dir jetzt an der Ampel aufgefahren ist will sich natürlich rausreden und sagt er wurde von deinen Rückleuchten ohne Zulassung geblendet.
Und schon bist du schuld. Bei kleinen Blechschäden kann es da sicher schon teuer werden. Aber lass es ein Personenschaden sein, da geht der Spass erst richtig los.
Nicht falsch verstehen.
Die Teile sehen echt super aus und ich hätte sich auch gerne. Aber ich versichere meinen Neuwagen nicht teuer mit Vollkasko, damit mich die Versicherung dann wegen nicht zugelassener Rückleuchten in Regress nimmt.
da Sag ich mal stimmt so nur zum Teil. Wenn du keine Schlüsselnummer in den Papieren hast kannst die Dinger verbauen und bekommst noch nicht mal Ärger. Mein momentaner den ich habe ist aus den USA und hat z.B. keine Schlüsselnummer in den Papieren da er ein Import ist . Durch diese Schlüsselnummer kann wenn du was falsches verbaut hast dir der Tüv oder die Freundlichen Beamten im Verkehrsdienst sogar das Auto an Ort und Stelle stilllegen. Keine Schlüsselnummer im Schein zeigen sie nur mit dem Finger hast aber diese Nummer dann wirds Böse.
Beispiel Kumpel hatte den selben wie ich, er hat Schlüsselnummer im Schein, hat keine Felgen eingetragen bekommen und auch keine Scheinwerfer. Ich keine Schlüsselnummer zum Verkehrsamt und Tüv und bekam es eingetragen. Wie gesagt hängt mit der Schlüsselnummer zusammen. Ob die Leuchten ne ABE oder das CE Zeichen haben ist bei Fahrzeugen ohne Schlüsselnummer uninteresant . Kenne jemanden der beim Verkehrsamt arbeitet. Der sagte auch ohne Schlüsselnummer keine Prüfung bzw. aufwendigere und schwerere Prüfung. Das nächste ist wenn es zum Unfall kommt, die prüfen das und sehen ist eingetragen hat aber keine ABE oder CE schauen sie nach der Schlüsselnummer im Schein. Ist da keine hat der der dir hinten drauf is ein Problem und du wieder nicht. Ist sie Vorhanden ist der Hintermann fein raus das ist dann richtig. Sowas is wie ein Katz und Maus Spiel . Falls die bei der Kontrolle vor ORt nicht sicher sind ob der vor ihnen stehende Wagen ne Schlüsselnummer besitzt oder nicht (Fals keine im Schein steht) können sie das auch bein KBA nachfragen .Schlüsselnummer = Typengenehmigung, Typenbezeichnung