Ich wollte nur meine Erfahrung mit beklebten Scheiben und Scheibenwischer mitteilen sonst nichts, jeder soll es so machen wie es ihm gefällt.
Passt schon, hat dich doch niemand kritisiert....
Ich wollte nur meine Erfahrung mit beklebten Scheiben und Scheibenwischer mitteilen sonst nichts, jeder soll es so machen wie es ihm gefällt.
Passt schon, hat dich doch niemand kritisiert....
Nein, alles gut. Ich werd aber Zeug gefragt .........
Hab doch extra geschrieben, dass ich sowas zum ersten Mal gemacht habe.
Manche lesen einfach nicht die Threads zu einem Thema.
Vielleicht mal hier schauen...??
http://www.topvinylfilms.com/c…xt-only-windshield-decal/
Auf Wunsch wird eine Vorschau gesendet!!
Gruß
Buddy
Als Alternative zum kleben einer Folie -MIT TÜV- Segen !!!
Seitenscheiben hinten und Heckscheibe ..... ...!
hintere Seitenscheiben und Heckscheibe sind völlig unproblematisch.
Das stimmt so leider nicht!
Scheiben unterliegen der Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO
Wenn ich die in irgendeiner Art verändere (Scheibenfolie) muss das auch genehmigt sein. Es geht hier in erster Linie um das Bruchverhalten...!
Es geht hier nicht um eine Sichtbeeinträchtigung nach § 35b StVZO, sondern wirklich nur "um die Beachtung der Bauvorschrift nach § 22a StVZO".....!
Die Vorschrift sagt nun mal klar aus:
"Zulässig sind kleinere Aufkleber, deren Fläche kleiner als 0,1 m² sind. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen werden…."
Man muss also scharf trennen:
Das Aufbringen einer Folie kann unter alleiniger Betrachtung des § 23 StVO zulässig sein, jedoch gegen den weiteren Schutzzweck einer anderen Vorschrift
( § 18 StVZO) verstoßen und somit insgesamt unzulässig sein.
Schön das alles so klar geregelt ist... ...!
Gruß
Buddy
Moin zusammen,
mir geht es darum, einen Sonnen- oder Blendschutz oben in der Windschutzscheibe zu haben. Hatte das Vorgängerfahrzeug bereits in der Windschutzscheibe eingearbeitet, der Juke jedoch nicht. Die hinteren Seitenscheiben, als auch die Heckscheibe sind von Nissan aus, bereits getönt und bedürfen keiner Nachbearbeitung.
Werde ich mich mal damit beschäftigen, wenn ich wieder mehr Zeit habe.
Moin zusammen,
mir geht es darum, einen Sonnen- oder Blendschutz oben in der Windschutzscheibe zu haben. Hatte das Vorgängerfahrzeug bereits in der Windschutzscheibe eingearbeitet, der Juke jedoch nicht. Die hinteren Seitenscheiben, als auch die Heckscheibe sind von Nissan aus, bereits getönt und bedürfen keiner Nachbearbeitung.
Werde ich mich mal mit beschäftigen, wenn ich wieder mehr Zeit habe.
Natürlich kannst du oben an der Frontscheibe einen Tönungsstreifen anbringen, wenn die Folie eine ABE hat.
Allerdings werden verschiedene Stellen, das ganze auch verschieden auslegen (alle Paragraphen der deutschen Gesetze sind so gestaltet, dass es Ausnahmen geben wird )
Frontscheiben tönen ist nicht erlaubt. Beide Sonnenblenden (völlig undurchsichtig) runter klappen aber ist erlaubt. D.h. , wenn die abgedunkelte Fläche der Frontscheibenoberseite nicht mehr Fläche einnimmt, wie die Sonnenblenden verdecken würden, dann kann nichts mehr gegen die gut durchsichtige und bauartgenehmigte Folie sprechen. Mein TÜV - Mann würde die dann auch eintragen. (mein DEKRA -Mann nicht).
.... so einfach ist die Praxis !
Die hinteren Seitenscheiben, als auch die Heckscheibe sind von Nissan aus, bereits getönt und bedürfen keiner Nachbearbeitung.
Bedürfen, nicht, aber trotzdem machbar.
Selbst wenn die Scheiben schon dunkel getönt sind, dürfen diese mit der dunkelsten zur Verfügung stehenden zertifizierten Folie noch weiter verdunkelt werden.
Hatte ich in meinem alten Juke gemacht. Die sind dann von außen total schwarz.
ABE muß mitgeführt werden.
immerhin kann man ja auch beim Zubehör legale scheibenkeile kaufen,die sind ca. 15 cm hoch..
nur mehr darf wohl nicht sein ! alles was unter 15cm ist ist meiner Meinung nach auch dann kein nutzen,da die Frontscheibe recht großflächig ist..es sein denn ihr wollt das teil nur für die Optik !?
..es sein denn ihr wollt das teil nur für die Optik !?
Wozu sonst ? Gegen die Sonne hab ich ne Sonnenbrille.......