Hallo, kann mir jemand sagen ob die Garantie von 3 Jahren bei einer "Mietwagenzulassung" abweicht?
Mir wurde gerade ein Kaufvertrag zur Unterschrift zugemailt, die "Tageszulassung" wurde wohl als ein Mietfahrzeug durchgeführt.
Dadurch habe ich schon mal den Nachteil dass ich schon nach 1Jahr zum ersten mal zum TÜV muss....soweit noch erträglich- aber ändert sich auch etwas an der Garantiezeit?
Garantie bei Mietwagenzulassung
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also der Verkäufer hat mir gerade telefonisch versichert dass es bei 3Jahren oder 100 000 km bleibt...na dann.
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Meiner war vorher auch bei europcar zugelassen also als Mietwagen und ich hatte keine Probleme bei einem Garanteifall. Und musste auch erst nach 3 Jahren erstmalig zum TÜV!?
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Hallo, kann mir jemand sagen ob die Garantie von 3 Jahren bei einer "Mietwagenzulassung" abweicht?
Mir wurde gerade ein Kaufvertrag zur Unterschrift zugemailt, die "Tageszulassung" wurde wohl als ein Mietfahrzeug durchgeführt.
Dadurch habe ich schon mal den Nachteil dass ich schon nach 1Jahr zum ersten mal zum TÜV muss....soweit noch erträglich- aber ändert sich auch etwas an der Garantiezeit?Die Werksgarantiebestimmungen ändern sich dadurch überhaupt nicht.
Hab ebenfalls so eine Kurzzeitzulassung gekauft.
roth: Mietwagen, selbst wenn sie nur 6 Moante als solcher zugelassen waren, müssen das erste Mal nach 12 Monaten zum TÜV