Hab auf Originalfelgen vorn 40mm hinten 60mm auf Winterreifen,TÜV nee.
Seit ich die Trompeten hab ist es mit dem Turbostau so gut wie weg.
Joker - Nismo RS
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Hallo Duke du hast die Orginal Nismo RS Felgen drauf .
Hast Du Distanzscheiben eingebaut ?
Finde das die Orginalfelgen zu tief sind .Sieht nicht gut aus .
Meine Winterfelgen haben eine andere Felgentiefe sieht auch ohne Distanzscheiben klasse aus .
Wo bekomme ich Distanzen für die Orginalfelgen ,was geht vorne und hinten ,brauche ich dafür eine TÜV Abnahme ?Moin
Ich habe bislang keine Distanzscheiben verbaut. Mir sind auch keine bekannt mit Gutachten, d.h. ab damit zum TÜV. Mit der Hauptgrund weshalb ich bislang noch keine montiert habe. Werde es mal überlegen sobald die Sommerreifen drauf kommen, dass gleich in einem Abwasch zu machen.
PS: Bzgl. dem Stau kann ich nichts sagen bzw. habe keinerlei Probleme bislang festgestellt.
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Danke für die Antworten.
Henner , da du welche drauf hast ,kannst Du mir sagen ,woher du sie hast .
Danke -
Du kannst ja mal folgendes bei Google eingeben:
"distanzscheiben mit abe nissan juke"
Ansonsten bekommst Du die Dinger bei jedem Laden der Felgen und /oder Tieferlegungssätze verkauft!
Und auch online -Ohne Ende - !
Hier 60mm für schlappe 100.-€
https://www.n2o-tuning.com/eib…e-f15-bj-06.10-/a-442117/
Gruß
Buddy -
Du kannst ja mal folgendes bei Google eingeben:
"distanzscheiben mit abe nissan juke"
Ansonsten bekommst Du die Dinger bei jedem Laden der Felgen und /oder Tieferlegungssätze verkauft!
[...]
Findest du denn da auch tatsächlich was? Die verlinkten haben ja auch keine ABE sondern "nur" selbst TÜV; müssen aber trotzdem nach der Montage noch im Zusammenspiel mit dem Fahrzeug geprüft werden. -
Hallo Duke ,
ich muss ja nix finden , da hier alles erlaubt ist!!
Aber die verlinkten 60mm von mir haben ja ein TÜV -Gutachten.
Das hiesse für mich : Einbauen zum TÜV ,Gutachten vorlegen,und eintragen lassen!! Wo ist da ein Problem ??
Gruß
Buddy -
@Blindmelon
Hab meine beim Reifendealer (Reifencom) mit den Winterreifen sofort mit bestellt,plus kostenloser Montage.Den TÜV interssiert die Spurlatten nicht ,solange die Felgen nicht 19cm aus den Kotflügel rausschauen. -
Mit ABE gibt es nicht !
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Na denn..... ...
Spurplatten benötigen grundsätzlich ein Gutachten, in dem die Verwendungsfähigkeit bestätigt wird. Hierbei geht es um die Festigkeit der Platte am verwendeten Fahrzeug. Völlig egal ob das nun eine ABE oder ein Teilegutachten ist, ohne Gutachten mit positiver Bestätigung einer ausreichenden Festigkeit geht nichts.
- Beträgt die Spurverbreiterung maximal 1% und verfügt das Fahrzeug über Serienbereifung (alles, was der Fahrzeug-Hersteller ab Werk freigegeben hat) und keine (nicht-serienmäßige) Tieferlegung, dann sind Spurplatten eintragungsfrei.
Spurweite findet sich in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Ist die Spurweite 160cm, dann sind 1%-Verbreiterung der Spurbreite 1,6 cm (Gesamtspur), somit sind bis zu 8 mm Dicke der Spurplatte (je Seite) abnahme- und eintragungsfrei.
immer auf die korrekte, ausreichende Länge der Radschrauben bzw. Radbolzen achten, der Einbau von ggf. vorgeschriebenen Lenkeinschlagbegrenzungen, und eben dem vorhandenen Gutachten zur allgemeinen Verwendungsfähigkeit der Platten. Auch eintragungsfrei, wenn in der ABE oder dem Teilegutachten der Platten eine Eintragungspflicht genannt ist. Die 1%-Regelung hebt die Eintragungspflicht auf.
- Ist die Spurverbeiterung größer als 1%, oder handelt es sich nicht mehr um eine serienmäßig freigegebene Rad/Reifen-Kombination, oder ist eine nicht-serienmäßige Tieferlegung vorhanden, dann besteht eine Eintragungspflicht - auch dann, wenn die Spurplatte über eine ABE verfügt, in der eine Eintragungsfreiheit genannt ist.
Eine Abnahmefreiheit in einer ABE bezieht sich immer nur auf die Spurplatte selbst, aber nie auf die Spurweite oder Tiefe des Fahrzeugs. Es muss dann zwar nicht die Spurplatte eingetragen werden, aber die durch die Platte veränderte Fahrzeugspur mit >1% ist abnahme- und eintragungspflichtig.
Bei den Kosten für die Eintragung kommt es auf den Prüfaufwand an:
Findet sich in einem Gutachten (Spurplatten- oder auch Felgengutachten) eine Freigabe zur Verbreiterung der (serienmäßigen) Spur um bis zu maximal x Millimeter, dann benötigt man bis zu diesem Maß nur eine einfache Anbauprüfung nach §19 StVZO.
Das macht jeder Prüfer in jeder Prüfstelle und die Kosten liegen bei rund 40 Euro. 37 Euros, wenn nur eine reine Sichtprüfung durchgeführt werden muss, und wenn der Prüfer noch Prüfungen mit Verschränkung durchführen muss und Mehraufwand durch Sucherei in KBA-Unterlagen hat, dann sind es bis zu 45 Euros.
Handelt es sich um eine sogenannte Sonder- oder auch Einzelabnahme nach §21 StVZO, weil kein Gutachten existiert, welches die vorhandenen Kombination (Verbreiterung, Rad/Reifen-Kombi, Tieferlegung, ...) als zulässig erklärt, dann wird es teurer.
Derartige Abnahmen dürfen ausschließlich amtlich anerkannte Sachverständige in den technischen ("Haupt"-)Prüfstellen vornehmen. Das sind in den alten Bundesländern ausschließlich die großen Prüfstellen des TÜV, in den neuen Bundesländern ausschließlich die großen Prüfstellen der DEKRA (dort, wo auch die Führerscheinprüfungen abgenommen werden).
Die Kosten für eine derartige (Sonder-)Abnahme werden nach Aufwand berechnet und gehen bei ~55 Euro los und sind nach oben offen.
Ist der Sachverständige eine Stunde damit beschäftigt, dann sind das rund 90 Euro. Und so eine Stunde ist nicht lang, wenn das Fahrzeug auch noch beladen werden muss, um Verschränkungen und auch Fahrtest zu machen.autoplenum.de/Antworten/D/11/M…gen-eintragen-lassen.html
Gruß
Buddy -
Quelle ist übrigens hier: http://www.autoplenum.de/Antwo…gen-eintragen-lassen.html
@ Henner: Was hast du denn genau montiert (wie viel mm pro Achse bzw. Rad)?
btw: Die Versicherung ist übrigens auch noch eine Instanz die sich darauf berufen könnte, abgesehen von der Rennleitung.