Moin moin!
Klare Antwort: JEIN!
Nissan wirbt zwar mit dem Service, dass bei Garantiereparaturen ein kostenloser Leihwagen zur Verfügung gestellt wird, aber nur "in teinehmenden Werkstätten".
Soll heißen, dass jede Nisssan-Vertragswerkstatt selber entscheiden kann, ob sie dem Kunden diesen Service anbietet oder nicht...tolle Wurst!
Vielleicht gehört ja deine Werkstatt dazu - fragen kostet nichts.
Aber rechtlich hast du - soweit ich das weiß - keinen Anspruch auf kostenfreien Leihwagen - leider!
Gruß Jörg