Mängelthread Nissan Juke

  • Moin moin!


    Klare Antwort: JEIN!


    Nissan wirbt zwar mit dem Service, dass bei Garantiereparaturen ein kostenloser Leihwagen zur Verfügung gestellt wird, aber nur "in teinehmenden Werkstätten".
    Soll heißen, dass jede Nisssan-Vertragswerkstatt selber entscheiden kann, ob sie dem Kunden diesen Service anbietet oder nicht...tolle Wurst! ;(
    Vielleicht gehört ja deine Werkstatt dazu - fragen kostet nichts. ^^
    Aber rechtlich hast du - soweit ich das weiß - keinen Anspruch auf kostenfreien Leihwagen - leider!


    Gruß Jörg

  • Lt. meinem :) gibt es keine Ausnahme. In der Garantiezeit wird durch das Nissan Mobilitätsversprechen immer ein kostenloser Ersatzwagen zur Verfügung gestellt !

  • Du darfst nur nicht in die Werkstatt fahren. Die Telefonnnummer an der Windschutzscheibe wählen und abschleppen lassen. Dann gibt es auch einen Leihwagen.

  • Warum sollte es hier einen Unterschied geben, nur weil man abschleppen lässt, oder selbst in die Werkstatt fährt?


    Ist es ein Garantiefall, dann ist Nissan in der Bringschuld. Es ist irgendetwas defekt, was bis dato noch nicht defekt sein dürfte. Also muss die Werkstatt/ Nissan zum einen dein Auto kostenlos reparieren und dazu auch für ein Ersatzfahrzeug sorgen. Wie soll man denn anders beruflichen Verpflichtungen etc. nachkommen? Alles andere wäre immer eine Anti-Werbung für jeden Fahrzeughersteller!!!

    2015er 1.2DIG-T Tekna in Night Shade und Yokohama Purple...

  • Mein Auto wäre ja noch Fahrbereit. Nur kann man im Notlaufprogramm nicht über die Autobahn düsen. Wahrscheinlich nicht Notfall genug, in deren Augen.
    Oder man kann die 75km ja mit dem Rad fahren. Wollen alle wohl möglichst sparen.
    Der Meister findet die Regelung auch bekloppt.


    Mein Ersatzwagen ist ja jetzt direkt über Sixt angemietet, weil das Autohaus keinen Ersatzwagen mehr hat.
    Pünktlich 18 Uhr zum Feierabend wollten sie mir auch keinen Wagen geben, weil sich Nissan bis dahin noch nicht gemeldet hat.
    Ich hätte den heute morgen um 8 haben können. Ich fahre allerdings 5:45 Uhr zur Arbeit los. Alles ein Drama und völlig kompliziert.
    Ich hoffe das klärt sich heute über den Tag.

    LG


    Antje


    Nissan Juke n-tec 1,5L Diesel, Night Shade, EZ 10/13, Connect2

  • Warum sollte es hier einen Unterschied geben, nur weil man abschleppen lässt, oder selbst in die Werkstatt fährt?


    Ist es ein Garantiefall, dann ist Nissan in der Bringschuld. Es ist irgendetwas defekt, was bis dato noch nicht defekt sein dürfte. Also muss die Werkstatt/ Nissan zum einen dein Auto kostenlos reparieren und dazu auch für ein Ersatzfahrzeug sorgen. Wie soll man denn anders beruflichen Verpflichtungen etc. nachkommen? Alles andere wäre immer eine Anti-Werbung für jeden Fahrzeughersteller!!!

    Lies dir bitte die AGB der Nissan Assistance durch: Panne oder Unfall. Ergo: Nicht selber in die Werkstatt fahren. Mit unserem Citroën bin ich beim ersten Mangel in die Werkstatt geschlichen. Pech gehabt, sagte der Meister. Beim zweiten Mangel an der Motorsteuerung angerufen, Mechaniker kam, konnte vor Ort nicht reparieren, abgeschleppt und ein Ersatzwagen wurde gebracht ^^