Stimmt so nicht !
Zitat von der ADAC-Seite:
Bisher waren diese Überwachungssysteme kein Bestandteil der Typzulassung und konnten deswegen im Zweifelsfall - z.B. bei der Verwendung eines zweiten Rädersatzes im Winter - außer Betrieb genommen werden. Dies ist nun nicht mehr erlaubt und auch nicht sinnvoll, da anderenfalls regelmäßig bei jedem Fahrzeugstart eine Fehlermeldung im Fahrerdisplay erscheint, die nicht abgeschaltet werden kann. Eine Deaktivierung des RDKS lässt zwar nicht die ABE erlöschen, wird aber im Rahmen einer HU nach § 29 der StVZO als „geringer Mangel“ eingestuft, der umgehend zu beseitigen ist.
Also würde ich es genau so machen, wie ich es beschrieben habe, weils nicht überprüft wird.
"Würde ich einen FL-Juke fahren, wären entweder die Sommer- oder die Winterräder sensorenfrei, je nachdem in welchem Halbjahr der TÜV-Termin wäre."
Munter bleiben